Minderjährige Flüchtlinge

Nach dem Aufenthaltsgesetz und dem Asylverfahrensgesetz sind minderjährige Ausländer schon mit 16 Jahren handlungsfähig, werden also bei ihren Anträgen und Verfahren wie Erwachsene behandelt. Gerade bei unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen, also Kindern und Jugendlichen, die ohne ihre Eltern nach Deutschland kommen, kann dies sehr problematisch sein. Die Gleichbehandlung mit Volljährigen bedeutet...