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9. SGB II – Änderungsgesetz – „Rechtsvereinfachung“

Das 9. Gesetz zur Änderung des SGB II ‐ Rechtsvereinfachung“ wurde am 23.6.2016 vom Bundestag verabschiedet. Die Gesetzesänderungen sind überwiegend bereits zum 1. August 2016 in Kraft getreten.

So kommentiert Mathias Zahn, ARD ‐ Hauptstadtstudio, am 23.6.2016 das neue Gesetz:

„Minimale Erleichterungen stecken zwar drin im Gesetz ‐ aber auch viele neue, komplizierte Vorschriften. Oft wird es noch bürokratischer, stöhnen die Personalräte in den Jobcentern. (…)  Hartz ‐ IV bleibt ein Paragrafenmonster. (…) Ganze zwei Jahre lang wurde an dem Gesetz herumgewerkelt. Auf den  letzten Metern kam heraus, dass  die neuen Regeln alleinerziehende Mütter deutlich schlechter gestellt hätten. (…) Nach heftigen Protesten lenkte Ministerin Nahles kleinlaut ein. Andere Verschlechterungen für Hartz ‐ IV ‐ Bezieher bleiben dagegen im Gesetz. Die Rechte bei fehlerhaften Bescheiden werden eingeschränkt,  Sanktionsmöglichkeiten ausgeweitet. (…) Der Staat kontrolliert bis ins Privateste und straft scharf. Schikane per Gesetz. Für einen Sozialstaat, der etwas auf sich hält, ist  dieses System unwürdig. Die neueste Hartz ‐ IV ‐ Reform ist eine vertane Chance.“

Das Gesetz wird daher von vielen als Rechtsverschärfungs-Gesetz bezeichnet.

An Arbeitsmaterial gibt es u.a. eine Aufstellung der Änderungen durch die KOS (18 Seiten).