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	<title>RA Genge &#187; Asylrecht und Flüchtlingsschutz</title>
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	<description>Fachanwalt für Sozialrecht</description>
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		<title>Anrechnung der Aufenthaltszeiten des Asylfolgeverfahrens im Staatsangehörigkeitsrecht</title>
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		<pubDate>Tue, 01 Nov 2011 13:43:11 +0000</pubDate>
		<dc:creator>joachim</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat am 19.10.2011 entschieden, dass bei einem Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch Geburt eines Kindes ausländischer Eltern nach § 4 Abs. 3 Satz 1 Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG) die Zeit des erfolgreichen Asylfolgeverfahrens eines Elternteils voll anzurechnen ist.
Die Klägerin begehrt die Ausstellung eines Staatsangehörigkeitsausweises. Ihr Antrag auf Feststellung des Erwerbs der deutschen Staatsangehörigkeit [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat am 19.10.2011 entschieden, dass bei einem Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch Geburt eines Kindes ausländischer Eltern nach § 4 Abs. 3 Satz 1 Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG) die Zeit des erfolgreichen Asylfolgeverfahrens eines Elternteils voll anzurechnen ist.</p>
<p>Die Klägerin begehrt die Ausstellung eines Staatsangehörigkeitsausweises. Ihr Antrag auf Feststellung des Erwerbs der deutschen Staatsangehörigkeit durch Geburt war abgelehnt worden, weil im Zweifel stand, ob ein Elternteil zum Zeitpunkt ihrer Geburt seit acht Jahren seinen rechtmäßigen Aufenthalt im Inland gehabt. Die Zeit des nur geduldeten Aufenthalts des Vaters der Klägerin im Asylfolgeverfahren  sei trotz des erfolgreichen Ausgangs nicht entsprechend § 55 Abs. 3 Asylverfahrensgesetz (AsylVfG) anrechenbar.</p>
<p>Die Klage war nun in allen Instanzen erfolgreich. Das Verwaltungsgericht verpflichtete die beklagte Stadt, dem Kind einen Staatsangehörigkeitsausweis auszustellen. Der Verwaltungsgerichtshof bestätigte diese Entscheidung mit der Erwägung, dass der nur geduldete Aufenthalt eines Folgeantragstellers jedenfalls nach einem erfolgreichen Eilverfahren angerechnet werden müsse. Die hiergegen gerichtete Revision hatte vor dem Bundesverwaltungsgericht im Ergebnis keinen Erfolg. Die gesamte Aufenthaltszeit des erfolgreich abgeschlossenen Asylfolgeverfahrens ab Antragstellung ist nachträglich als rechtmäßige Aufenthaltszeit anzurechnen. Wird der maßgebliche Elternteil im Asylfolgeverfahren unanfechtbar als Asylberechtigter oder Flüchtling anerkannt, erwirbt er die gleiche Rechtsposition wie ein erfolgreicher Erstantragsteller.</p>
<p>BVerwG 5 C 28.10 &#8211; Urteil vom 19. Oktober 2011<br />
Vorinstanzen:<br />
VGH Mannheim, 11 S 1580/10 &#8211; Urteil vom 21. Oktober 2010 -<br />
VG Karlsruhe, 11 K 1620/09 &#8211; Urteil vom 13. April 2010 -</p>
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		<title>Menschen in der Illegalität &#8211; Beratungshandbuch des DRK</title>
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		<pubDate>Wed, 08 Dec 2010 12:08:43 +0000</pubDate>
		<dc:creator>joachim</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Für Menschen in der aufenthaltsrechtlichen Illegalität haben das Deutsches Rotes Kreuz (DRK) und Deutscher Caritasverband ein Handbuch erstellt:
&#8220;Bis zu 460.000 Menschen leben illegal in Deutschland – zum Teil unter desolaten Bedingungen ohne Zugang zu Bildung, Gesundheit und Arbeitsmarkt. Eine unübersichtliche Rechtslage macht es öffentlichen Einrichtungen schwer, diesen Menschen zu helfen. Hier schafft das neue Handbuch [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Für Menschen in der aufenthaltsrechtlichen Illegalität haben das Deutsches Rotes Kreuz (DRK) und Deutscher Caritasverband ein Handbuch erstellt:</p>
<p>&#8220;Bis zu 460.000 Menschen leben illegal in Deutschland – zum Teil unter desolaten Bedingungen ohne Zugang zu Bildung, Gesundheit und Arbeitsmarkt. Eine unübersichtliche Rechtslage macht es öffentlichen Einrichtungen schwer, diesen Menschen zu helfen. Hier schafft das neue Handbuch Abhilfe, das Deutsches Rotes Kreuz (DRK) und Deutscher Caritasverband erarbeitet haben.</p>
<p>Das Handbuch „Aufenthaltsrechtliche Illegalität“ bietet Kitas, Schulen, Kliniken, Ärzten, Arbeitgebern, Standesämtern und Beratungsstellen juristisch fundierte Empfehlungen für die Unterstützung von Menschen ohne Aufenthaltsstatus. Gleichzeitig schafft es einen Überblick über Rechtslage und Verwaltungspraxis in den Ländern und Kommunen.</p>
<p>Es gibt differenzierte Antworten auf Fragen wie: „Ist es möglich, eine Geburtsurkunde für ein Neugeborenes zu erhalten?“ „Darf mein Kind zur Schule gehen?“ „Sind Ärzte verpflichtet, meine Daten an die Ausländerbehörde zu vermitteln?“ oder „Machen sich Personen strafbar, die einen Menschen in der aufenthaltsrechtlichen Illegalität beschäftigen?“ &#8221;</p>
<p>Das Handbuch kann auf den Webseiten des DRK als <a title="DRK" href="http://www.drk.de/angebote/migration-und-suchdienst/integrations-und-migrationshilfen.html" target="_blank">pdf-Datei heruntergeladen</a> werden.</p>
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		<title>Feststellung eines Grads der Behinderung auch für Duldungsinhaber</title>
		<link>http://ra-genge.de/feststellung-eines-grads-der-behinderung-auch-fur-duldungsinhaber/</link>
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		<pubDate>Tue, 07 Sep 2010 12:58:59 +0000</pubDate>
		<dc:creator>joachim</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Für die Möglichkeit der Feststellung eines Grads der Behinderung (GdB) reicht es nach einem Urteil des Bundessozialgerichts zum Schwerbehindertenrecht aus, dass aus der Feststellung des GdB in Deutschland konkrete Vergünstigungen bzw Nachteilsausgleiche erwachsen können. Für den entsprechenden Inlandsbezug bei der Feststellung eines GdB von 50 iS des § 2 Abs 1, § 69 SGB IX, [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Für die Möglichkeit der Feststellung eines Grads der Behinderung (GdB) reicht es nach einem Urteil des Bundessozialgerichts zum Schwerbehindertenrecht aus, dass aus der Feststellung des GdB in Deutschland konkrete Vergünstigungen bzw Nachteilsausgleiche erwachsen können. Für den entsprechenden Inlandsbezug bei der Feststellung eines GdB von 50 iS des § 2 Abs 1, § 69 SGB IX, um die es in dem Verfahren ging, reicht auch bei einem Duldungsinhaber schon ein tatsächlicher langjähriger Aufenthalt in Deutschland ohne Weiteres aus.</p>
<p>In der Klage ging es nicht um die Feststellung der Schwerbehinderteneigenschaft nach § 2 Abs 2 SGB IX, bei der neben dem Vorliegen eines GdB von mindestens 50 zusätzlich auch das Innehaben eines rechtmäßigen Wohnsitzes, gewöhnlichen Aufenthalts oder Arbeitsplatzes im Geltungsbereich des Gesetzes erforderlich ist. </p>
<p>Bundessozialgericht, Urteil vom 29.04.2010, Az. B 9 SB 1/10 R</p>
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		<title>LSG NRW hält Beträge nach § 3 AsylbLG für verfassungswidrig</title>
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		<pubDate>Sun, 08 Aug 2010 08:50:16 +0000</pubDate>
		<dc:creator>joachim</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen (LSG NRW) hält die Sozialhilfe &#8211; Leistungen nach § 3 Abs 2 Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) sowie den Barbetrag nach § 3 Abs 1 AsylbLG für verfassungswidrig. Die Beträge nach § 3 AsylbLG sind nach Auffassung des LSG NRW bereits der Höhe nach evident unzureichend, da die Regelsätze nach dem SGB II bzw. SGB [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen (LSG NRW) hält die Sozialhilfe &#8211; Leistungen nach § 3 Abs 2 Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) sowie den Barbetrag nach § 3 Abs 1 AsylbLG für verfassungswidrig. Die Beträge nach § 3 AsylbLG sind nach Auffassung des LSG NRW bereits der Höhe nach evident unzureichend, da die Regelsätze nach dem SGB II bzw. SGB XII um 31 % unterschritten würden. Damit reichten sie offensichtlich nicht aus, um eine menschenwürdige Existenz zu gewährleisten. Die Beträge seien zudem von vorne herein willkürlich festgelegt worden. Die Bundesregierung konnte offenbar trotz mehrfacher Nachfragen des Gerichts nicht die Gründe dafür darlegen, weshalb seit 1993 niemals eine Anpassung der Beträge an die Preissteigerung vorgenommen wurde. Der § 3 AsylbLG entspricht daher nach Auffassung des LSG nicht den Anforderungen, die das <a href="http://www.bundesverfassungsgericht.de/pressemitteilungen/bvg10-005.html" target="_blank">Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil vom 09.02.2010</a> an die Sorgfalt bei der Berechnung der Leistungen zur Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums gestellt hat. Die Beträge seien „ins Blaue hinein“ geschätzt worden.</p>
<p>Das LSG hat den Fall mit seinem Vorlage &#8211; Beschluss vom 26.07.2010, Az. L 20 AY 13/09, nun dem Bundesverfassungsgericht zur Entscheidung vorgelegt, ob die Beträge des AsylbLG verfassungskonform sind.</p>
<p>Falls das Bundesverfassungsgericht die Ansicht des LSG NRW teilt, müsste der Gesetzgeber die Höhe der Sätze nach dem Asylbewerberleistungsgesetz neu regeln.</p>
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		<title>Petition gegen Residenzpflicht</title>
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		<pubDate>Tue, 18 May 2010 12:57:22 +0000</pubDate>
		<dc:creator>joachim</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Die Online-Petition gegen die Residenzpflicht zieht Kreise, auch wenn bedauerlicherweise nicht die erforderlichen 50.000 Unterschriften zu Stande gekommen sind.
Selbst in der Tageszeitung &#8220;Die Welt&#8221; erschien ein wohlwollender Artikel mit dem Titel  &#8220;Asylbewerber kämpfen um mehr Bewegungsfreiheit&#8221;, hier gehts zum Artikel.
Eine gut recherchierte Bestandsaufnahme zur Residenzpflicht haben der Flüchtlingsrat Brandenburg und die Humanistische Union herausgegeben:
Beate [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Die Online-Petition gegen die Residenzpflicht zieht Kreise, auch wenn bedauerlicherweise nicht die erforderlichen 50.000 Unterschriften zu Stande gekommen sind.</p>
<p>Selbst in der Tageszeitung &#8220;Die Welt&#8221; erschien ein wohlwollender Artikel mit dem Titel  &#8220;Asylbewerber kämpfen um mehr Bewegungsfreiheit&#8221;, <a href="http://www.welt.de/politik/deutschland/article7567141/Asylbewerber-kaempfen-um-mehr-Bewegungsfreiheit.html" target="_blank">hier gehts zum Artikel</a>.</p>
<p>Eine gut recherchierte Bestandsaufnahme zur Residenzpflicht haben der Flüchtlingsrat Brandenburg und die Humanistische Union herausgegeben:</p>
<p>Beate Selders: Keine Bewegung! Die ‚Residenzpflicht‘ für Flüchtlinge – Bestandsaufnahme und Kritik. Hrsg. von Flüchtlingsrat Brandenburg &amp; Humanistischer Union. Eigenverlag, Berlin 2009<br />
ISBN: 978-3-930416-25-7</p>
<p>Ein Interview mit der Autorin und weitere Informationenn zu diesem Thema finden Sie auf der Seite <a href="http://www.residenzpflicht.info/presse/interview-mit-beate-selders/" target="_blank">www.residenzpflicht.info</a>.</p>
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		</item>
		<item>
		<title>Bundesregierung nimmt Vorbehalt gegen die UN-Kinderrechtskovention zurück</title>
		<link>http://ra-genge.de/bundesregierung-nimmt-vorbehalt-gegen-die-un-kinderrechtskovention-zuruck/</link>
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		<pubDate>Tue, 04 May 2010 07:36:18 +0000</pubDate>
		<dc:creator>joachim</dc:creator>
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		<category><![CDATA[UN-Kinderrechtskonvention]]></category>
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		<description><![CDATA[Das Bundeskabinett hat am 03.05.2010 nach 18 Jahren die sehr umstrittene Vorbehaltserklärung gegen die UN-Kinderrechtskonvention zurückgenommen. Das teilte das Bundesjustizministerium in Berlin in einer Pressemitteilung mit. 1992 hatte die Bundesrepublik Deutschland die UN-Kinderrechtskonvention nur unter Einschränkungen ratifiziert. Dadurch konnten eine Vielzahl von deutschen Vorschriften fortgelten, die minderjährige Flüchtlinge im Vergleich zu deutschen Kindern benachteiligten. So [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Das Bundeskabinett hat am 03.05.2010 nach 18 Jahren die sehr umstrittene Vorbehaltserklärung gegen die UN-Kinderrechtskonvention zurückgenommen. Das teilte das Bundesjustizministerium in Berlin in einer Pressemitteilung mit. 1992 hatte die Bundesrepublik Deutschland die UN-Kinderrechtskonvention nur unter Einschränkungen ratifiziert. Dadurch konnten eine Vielzahl von deutschen Vorschriften fortgelten, die minderjährige Flüchtlinge im Vergleich zu deutschen Kindern benachteiligten. So konnten unter anderem Flüchtlingskinder in Deutschland bislang ab einem Alter von 16 Jahren rechtlich wie Erwachsene behandelt und in Abschiebehaft genommen werden. Durch den Vorbehalt besonders benachteiligt waren unbegeleitete minderjährige Flüchtlinge. Mit seinem weltweit einzigartigen Vorbehalt stand die Bundesrepublik Deutschland bislang in einer Reihe mit den USA und Somalia, die die UN-Konvention erst gar nicht ratifiziert hatten.</p>
<p>Jetzt endlich können eine Vielzahl von Asyl-, Aufenthalts- und Sozialgesetzen geändert und an die internationalen Standards  angepasst werden.</p>
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		<title>Minderjährige Flüchtlinge</title>
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		<pubDate>Fri, 04 Sep 2009 12:48:28 +0000</pubDate>
		<dc:creator>joachim</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Nach dem Aufenthaltsgesetz und dem Asylverfahrensgesetz sind minderjährige Ausländer schon mit 16 Jahren handlungsfähig, werden also bei ihren Anträgen und Verfahren wie Erwachsene behandelt. Gerade bei unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen, also Kindern und Jugendlichen, die ohne ihre Eltern nach Deutschland kommen, kann dies sehr problematisch sein. Die Gleichbehandlung mit Volljährigen bedeutet u.a., dass ausreisepflichtige Jugendliche in [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Nach dem Aufenthaltsgesetz und dem Asylverfahrensgesetz sind minderjährige Ausländer schon mit 16 Jahren handlungsfähig, werden also bei ihren Anträgen und Verfahren wie Erwachsene behandelt. Gerade bei unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen, also Kindern und Jugendlichen, die ohne ihre Eltern nach Deutschland kommen, kann dies sehr problematisch sein. Die Gleichbehandlung mit Volljährigen bedeutet u.a., dass ausreisepflichtige Jugendliche in Abschiebungshaft genommen und zusammen mit Erwachsenen inhaftiert werden können. Sie werden in den meisten Bundesländern ohne Rücksichtnahme auf die altersspezifischen Bedürfnisse in die Flüchtlingswohnheime verteilt und leben dort mit Erwachsenen zusammen. Eine altersgerechte Förderung, wie etwa die Möglichkeit des Schulbesuchs, wird von den Jugendämtern dann meist nicht gewährleistet. Besonders problematisch ist das in den Fällen, in denen junge Menschen, die ihr Alter nicht nachweisen können, von den Behörden älter geschätzt werden, als sie tatsächlich sind. Die im Vergleich zu den in anderen Rechtsgebieten herrschenden Maßstäben einzigartige Gleichstellung von Jugendlichen mit Erwachsenen führt zu schweren Benachteiligungen für die jungen Flüchtlinge.</p>
<p>In dieser Frage lässt die Bundesrepublik Deutschland die UN-Kinderrechtskonvention ausdrücklich und ungeachtet der allseitigen Kritik an dieser Haltung nur eingeschränkt gelten.</p>
<p>Weitere Hintergründe zu diesem Thema finden Sie hier:</p>
<p><a href="http://www.berlinonline.de/berliner-zeitung/archiv/.bin/dump.fcgi/2009/0703/seite3/0001/index.html" target="_blank">Berliner Zeitung vom 03.07.2009: &#8220;8 Jahre Angst&#8221;</a></p>
<p><a href="http://www.welt.de/wams_print/article3921693/Bin-ich-schon-16-Jahre-alt.html" target="_blank">Die Welt vom 14.06.2009: &#8220;Bin ich schon 16 Jahre alt?&#8221;</a></p>
<p>Deutschlandfunk, Bericht vom 25.03.2009: <a href="http://ra-genge.de/wp-content/uploads/2009/09/Deutschlandfunk_Flüchtlingskinder2.mp3">Deutschlandfunk_Flüchtlingskinder</a></p>
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		<title>Leitfaden für Geduldete und Asylsuchende</title>
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		<pubDate>Thu, 16 Jul 2009 22:40:11 +0000</pubDate>
		<dc:creator>joachim</dc:creator>
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		<category><![CDATA[Arbeitsmigration / Arbeitserlaubnis]]></category>
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		<description><![CDATA[Der Leitfaden &#8220;Ausschluss oder Teilhabe? &#8211; Rechtliche Rahmenbedingungen für Geduldete und Asylsuchende&#8221; ist 2009 in einer aktualisierten dritten Auflage im Rahmen der Schriftenreihe &#8220;Berliner Beiträge zur Integration&#8221; erschienen und steht auf den Seiten des Beauftragten für Integration und Migration in Berlin zum freien Download zur Verfügung.
Ausschluss oder Teilhabe? &#8211; Rechtliche Rahmenbedingungen für Geduldete und Asylsuchende [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><a href="http://ra-genge.de/wp-content/uploads/2009/07/Leitfaden_20091.jpg"><img class="size-full wp-image-214 alignright" style="margin-top: 10px; margin-bottom: 10px;" title="Leitfaden_2009" src="http://ra-genge.de/wp-content/uploads/2009/07/Leitfaden_20091.jpg" alt="Leitfaden_2009" width="273" height="363" /></a>Der Leitfaden <em>&#8220;Ausschluss oder Teilhabe? &#8211; Rechtliche Rahmenbedingungen für Geduldete und Asylsuchende&#8221;</em> ist 2009 in einer aktualisierten dritten Auflage im Rahmen der Schriftenreihe &#8220;Berliner Beiträge zur Integration&#8221; erschienen und steht auf den Seiten des Beauftragten für Integration und Migration in Berlin zum <a href="http://www.berlin.de/lb/intmig/publikationen/beitraege/index.html" target="_blank">freien Download</a> zur Verfügung.</p>
<p>Ausschluss oder Teilhabe? &#8211; Rechtliche Rahmenbedingungen für Geduldete und Asylsuchende &#8211; Ein Leitfaden , 3. Aufl. 2009 (Joachim Genge und Imke Juretzka), ISBN: 978-3-938352-40-3</p>
<p>&#8212;<br />
Der Berliner Integrationsbeauftragte hat dazu folgende Pressemitteilung herausgegeben:</p>
<p><strong>Pressemitteilung<br />
Berlin, den 03.08.2009</strong><br />
<em>1340 Flüchtlinge haben in Berlin bisher durch die Bleiberechtsregelung eine Aufenthaltserlaubnis nach §104a erhalten. Die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis wird wesentlich davon abhängen, ob es ihnen gelingt, ein eigenen Einkommen zu erzielen &#8211; kein leichtes Unterfangen angesichts der Schwierigkeiten auf dem Arbeitsmarkt. Berlins Integrationsbeauftragter Günter Piening hat darum die Unterstützungsangebote für Flüchtlinge ausgebaut. Piening: &#8220;Berlin setzt sich dafür ein, die Bleiberechtsregelung auch für jene zu verlängern, die Ende des Jahres trotz intensiver Bemühungen keine Arbeit haben. Gleichzeitig verstärken wir unsere Anstrengungen, die Flüchtlinge bei der Suche nach Arbeit zu unterstützen&#8221;.</em></p>
<p><em>Im Rahmen des Projektes bridge ( www.bridge-bleiberecht.de) wurde beim Integrationsbeauftragten eine Beratungsstelle eingerichtet, die Rechts- und Sozialberatung für Flüchtlinge und Arbeitgeber/innen anbietet. Ansprechpartnerin für Flüchtlinge ist Frau Juretzka, Tel.: 9017-2389; Sekretariat: 9017-2351, Ansprechpartnerin für Arbeitgeber/innen ist Frau Suka: Tel.: 9017-23 88; E-Mail: bridge@intmig.berlin.de</em></p>
<p><em>Des Weiteren liegt der 2007 erstmals vorgelegte Ratgeber &#8220;Ausschluss oder Teilhabe&#8221; in aktualisierter und überarbeiteter Fassung vor. Der Ratgeber, der sich vorwiegend an Beratungsstellen wendet, will Flüchtlinge beim Weg in Arbeit und Ausbildung unterstützen und gibt einen Überblick über die sozialen Rechte und Leistungsansprüche für Asylbewerber und Flüchtlinge mit Duldung und erläutert die gesetzlichen Regelungen beim Zugang zu Arbeit und Ausbildung.</em></p>
<p><em>„Ausschluss oder Teilhabe &#8211; Rechtliche Rahmenbedingungen für Geduldete und Asylsuchende – Ein Leitfaden“ von Joachim Genge und Imke Juretzka gibt es kostenlos (bei Postversand werden die Portokosten berechnet) beim<br />
Integrationsbeauftragten des Senats, Potsdamer Straße 65, 10785 Berlin,<br />
Tel.: 9017-23 57, E-Mail: Integrationsbeauftragter@intmig.berlin.de</em></p>
<p>siehe auch den Link zur <a href="http://www.berlin.de/lb/intmig/presse/archiv/20090803.1245.133906.html" target="_blank">Pressemitteilung</a></p>
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		<title>Asylrecht und Flüchtlingsschutz</title>
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		<pubDate>Fri, 29 May 2009 15:56:02 +0000</pubDate>
		<dc:creator>joachim</dc:creator>
				<category><![CDATA[Aktuell]]></category>
		<category><![CDATA[Asylrecht und Flüchtlingsschutz]]></category>
		<category><![CDATA[Aufenthaltsrecht]]></category>

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		<description><![CDATA[Die Umstände, die Menschen dazu bewegen, ihr Herkunftsland zu verlassen sind äußerst vielfältig. Einige fliehen vor gezielter Verfolgung, andere vor katastrophalen wirtschaftlichen Lebensbedingungen, wieder andere retten sich vor Krieg und Bürgerkrieg.
Nach der fast völligen Entkernung des Asylrechts nach Artikel 16 GG durch den sog. Asylkompromiss im Jahre 1993 ist es besonders schwierig geworden, in Deutschland [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Die Umstände, die Menschen dazu bewegen, ihr Herkunftsland zu verlassen sind äußerst vielfältig. Einige fliehen vor gezielter Verfolgung, andere vor katastrophalen wirtschaftlichen Lebensbedingungen, wieder andere retten sich vor Krieg und Bürgerkrieg.</p>
<p>Nach der fast völligen Entkernung des Asylrechts nach Artikel 16 GG durch den sog. Asylkompromiss im Jahre 1993 ist es besonders schwierig geworden, in Deutschland als Flüchtling anerkannt und geschützt zu werden. Die Asylpolitik der Europäischen Union und die damit verbundenen Abschotttung der EU-Außengrenzen verhinden oft schon die Einreise in die EU oder nach Deutschland.</p>
<p>Für die Dauer des Asylverfahrens wird Asylsuchenden der Aufenthalt in Deutschland gestattet. Sie erhalten eine entsprechende Bescheinigung, die in der Regel alle sechs Monate bei den Ausländerbehörden erneuert werden muss, eine <strong>Aufenthaltsgestattung</strong>, § 55 Asylverfahrensgesetz (AsylVfG).</p>
<p>Eine <strong>Duldung</strong> nach § 60a Aufenthaltsgesetz (AufenthG) muss erteilt werden, solange eine Abschiebung aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen unmöglich ist und dem Betroffenen keine Aufenthaltserlaubnis erteilt werden kann. Liegen diese Voraussetzungen vor, hat der Ausländer einen Anspruch auf Ausstellung einer Bescheinigung über die Duldung.</p>
<p>Bei neu eingereisten Ausländern ohne Aufenthaltstitel, die keinen Asylantrag stellen, wird ähnlich wie im Asylverfahren zuerst eine Verteilung in die Bundesländer durchgeführt, bevor über die Duldung entschieden wird. vgl. § 15a AufenthG.</p>
<p>Wenn die Duldung nicht mehr verlängert wird, stellen die Ausländerbehörden in vielen Fällen nur noch so genannte <strong>Grenzübertrittsbescheinigungen</strong> aus, die bei der Ausreise an der Grenze abgegeben werden sollen.</p>
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