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Darlehen von Verwandten kein bedarfsminderndes Einkommen

Ein Darlehen von Verwandten ist nicht als bedarfsminderndes Einkommen im Sinne des § 11 SGB II zu berücksichtigen. Das Bundessozialgericht hat am 17.06.2010 (Az. B 14 AS 46/09 R) ein dahingehendes Urteil des LSG Nordrhein-Westfalen bestätigt.

Das Jobcenter hatte einen Leistungsbescheid aufgehoben, nachdem eine Überweisung von € 1.500,- auf dem Konto der späteren Klägerin eingegangen war. Dabei handelte es sich aber nach den Feststellungen der Tatsachengerichte um ein Darlehen eines Verwandten.

Das Bundessozialgericht stellt aber zugleich klar, dass an den Nachweis des Abschlusses und der Ernstlichkeit eines Darlehensvertrages unter Verwandten strenge Anforderungen zu stellen sind, damit es von einer verschleierten Schenkung oder einer verdeckten Unterhaltszahlung abgegrenzt werden kann.