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Ehe und Familie

Ein Schwerpunkt meiner Tätigkeit als Rechtsanwalt ist das Familienrecht. Ich berate und vertrete Ihre Interessen im Falle der

- Ehescheidung,
- Übertragung des Sorgerechts,
- Regelung des Umgangsrechts,
- Durchsetzung von Ansprüchen auf Unterhalt nach Trennung, Scheidung und Kindesunterhalt,
- Vaterschaftsfeststellung oder Vaterschaftsanfechtung

aber auch bei

- Fragen zur Heirat binationaler Paare (binationale Ehe).

Bei Mandaten aus meinen Spezialgebieten Sozialrecht und Aufenthaltsrecht ergeben sich häufig auch Fragen zum und Überschneidungen mit dem Familienrecht.

Bei allen Fragen zum Familienrecht berate ich Sie gerne individuell und persönlich in meiner Kanzlei.