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Eine Spezialisierung meiner Tätigkeit als Rechtsanwalt liegt auf dem Gebiet des Sozialrechts. Seit 2008 bin ich Fachanwalt für Sozialrecht.
Ich vertrete Ihre Interessen in vielen Angelegenheiten auf diesem Gebiet, sei es
im Sozialversicherungsrecht zu Fragen der
Rentenversicherung,
Krankenversicherung,
Pflegeversicherung,
Arbeitslosenversicherung oder
Unfallversicherung sowie
Versicherungen zum Schutz vor Berufsunfähigkeit (BUZ),
Fragen zum Anspruch auf Arbeitslosengeld I bei Arbeitslosigkeit, drohender Kündigung oder Insolvenz des Arbeitgebers, Krankengeld sowie bei Ablehnung der Förderung durch die Agentur für Arbeit,
gegenüber dem Jobcenter beim Bezug von Arbeitslosengeld II nach dem SGB II, auch Hartz IV genannt,
bei Fragen der Sozialhilfe, Grundsicherung im Alter und für Erwerbsunfähige sowie Leistungen nach dem AsylbLG,
auf dem Gebiet des Pflegerechts (z.B. Einstufung in die Pflegeversicherung),
bei der Feststellung des Grades der Behinderung (GdB) und von Merkzeichen oder
wenn Sie Ihre Rechte und Wünsche als Patient sichern wollen (Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht).
Weitergehende Informationen zu den einzelnen Teilgebieten des Sozialrechts und meiner Tätigkeit als Rechtsanwalt finden Sie in weiteren Artikeln auf diesen Seiten.