Als Strafverteidiger im Strafrecht liegt ein Schwerpunkt meiner Tätigkeit in der Verteidigung von ausländischen Staatsangehörigen. Hier sind besondere Kenntnisse im Ausländerrecht für eine erfolgreiche Strafverteidigung erforderlich. Bereits im Strafverfahren sind die rechtlichen Folgen einer Verurteilung für den weiteren Aufenthalt in Deutschland zu berücksichtigen. Eine Verurteilung kann zu einer Ausweisung führen oder als Ausweisungsgrund zu Schwierigkeiten bei der Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis führen.
Auch die Strafverteidigung gegen den Vorwurf, Straftaten nach dem Aufenthaltsgesetz oder dem Asylverfahrensgesetz, z.B. Verstöße gegen die sog. Residenzpflicht, begangen zu haben, erfordert besondere Fachkenntnisse im Ausländerrecht.
In Strafverfahren oder Bußgeldverfahren, die durch Anzeigen der Jobcenter, Sozialämter oder Einzugsstellen eingeleitet werden, kann ich bei als Strafverteidiger auf meine Kenntnisse als Fachanwalt für Sozialrecht zurückgreifen.
Ferner verfüge ich über langjährige Erfahrung im Jugendstrafrecht und im Betäubungsmittelstrafrecht.