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Sozialversicherungsrecht

Das Gebiet der Sozialversicherungen ist ein breit gefächertes Feld, auf dem ich als Fachanwalt für Sozialrecht in vielfältiger Weise für Sie tätig sein kann.

Es umfasst vor allem die gesetzlichen Sozialversicherungen (Rentenversicherung nach dem SGB VI, Krankenversicherung nach dem SGB V, Pflegeversicherung nach dem SGB XI, Arbeitslosenversicherung nach dem SGB III und Unfallversicherung nach dem SGB VII), aber auch die privaten Versicherungen, z.B. das Recht der Privaten Krankenversicherung und die Versicherung zum Schutz vor Berufsunfähigkeit (BUZ), für die in erster Linie das Versicherungsvertragsgesetz (VVG) maßgeblich ist.

Aktuelles:

Bundessozialgericht: Hartz IV – Empfänger können auch bei Erwerbsunfähigkeit die Vorversicherungszeit für den Beitritt zur freiwilligen Krankenversicherung erfüllen:
Ein häufiger Fall: Menschen, die wegen Krankheit früher Sozialhilfe bekamen, wurden nach den Hartz – Reformen plötzlich Arbeitslosengeld II – Empfänger. Nach teils langwieriger Prüfung stellte man die Erwerbsunfähigkeit fest, das Jobcenter / die ARGE stellte die Leistungen ein und das Grundsicherungsamt (Sozialamt) leistete wieder. Damit endete aber auch die Pflichtmitgliedschaft in der Krankenversicherung. Anträge auf freiwillige Weiterversicherung wurden von den Krankenkassen oft abgelehnt. Das Bundessozialgericht hat am 24.06.2008 in einer Reihe von Verfahren entschieden, dass Bezieher von Arbeitslosengeld II die für das Recht zum Beitritt zur freiwilligen Krankenversicherung notwendige Vorversicherungszeit von einem Jahr jeweils durch die Versicherungspflicht wegen Bezugs von Arbeitslosengeld II erfüllen. Das Arbeitslosengeld II ist nicht zu Unrecht bezogen worden iS von § 9 Abs 1 Satz 1 Nr 1 SGB V, wenn die Leistungsbescheide nicht rückwirkend zurückgenommen worden sind. Der Leistungsbezug ist daher rechtmäßig. Krankenkassen haben auch kein eigenes Prüfungsrecht im Bezug auf die Rechtmäßigkeit des Bezugs der Leistungen nach dem SGB II. Alle Rechtsstreitigkeiten betrafen allerdings Zeiträume vor dem Inkrafttreten der Änderung des § 44a SGB II.
BSG, Urteil vom 24.06.2008, Az. B 12 KR 19/07 R (u.a.) – Vorinstanz: SG Berlin, Az. S 112 KR 406/07

Weitergehende Informationen zu den einzelnen Teilgebieten des Sozialrechts finden Sie in den weiteren Artikeln auf meiner Seite zum Sozialrecht.