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Webportal für Familiennachzug zu syrischen Flüchtlingen

Das Auswärtige Amt hat jetzt das angekündigte Webportal zum Familiennachzug zu syrischen Schutzberechtigten eingerichtet, es steht im Internet zur Verfügung:

https://familyreunion-syria.diplo.de/

Das Portal kann auf Deutsch, Englisch und Arabisch angezeigt und von Schutzberechtigten, Antragstellern des Familiennachzugs zum syrischen Schutzberechtigten sowie Unterstützerorganisationen genutzt werden.

Zur Wahrung der Frist von drei Monaten nach Flüchtlingsanerkennung muss ein Visumantrag gestellt oder eine fristwahrende Anzeige abgegeben werden. Alternativ zum Visumsantrag soll über das neue Webportal jetzt eine „fristwahrende Anzeige“ geamcht werden können. Damit soll auf einfache Weise sichergestellt werden, dass anerkannte Flüchtlinge in den Genuss der Erleichterung im Visumverfahren kommen.

WICHTIG:
Der Nachzug von Eltern und von minderjährigen Geschwistern zu in Deutschland anerkannten, minderjährigen Schutzberechtigten kann NICHT über diese fristwahrende Anzeige gesichert werden. In diesen Fällen müssen wie vorher Anträge direkt bei den Botschaften oder Ausländerbehörden gestellt werden.