Für die Möglichkeit der Feststellung eines Grads der Behinderung (GdB) reicht es nach einem Urteil des Bundessozialgerichts zum Schwerbehindertenrecht aus, dass aus der Feststellung des GdB in Deutschland konkrete Vergünstigungen bzw Nachteilsausgleiche erwachsen können. Für den entsprechenden Inlandsbezug bei der Feststellung eines GdB von 50 iS des § 2 Abs 1, § 69 SGB IX, um die es in dem Verfahren...