Homepage

Arbeitslosengeld 2 – Hartz IV

Nach der Abschaffung der Arbeitslosenhilfe und der Verkürzung der Bezugsdauer von Arbeitslosengeld nach dem SGB III durch die sogenannten Hartz-Reformen sind viele Menschen Bezieher des neu geschaffenen Arbeitslosengeld II, Hartz IV genannt, geworden. Das Arbeitslosengeld II ersetzt seit dem 01.01.2005 für viele andere Menschen die frühere Sozialhilfe nach dem BSHG, weil Arbeitslose ohne Anspruch auf Arbeitslosengeld I heute die sog. Hartz IV – Leistungen bekommen. Die gesetzlichen Regelungen dazu finden sich im Sozialgesetzbuch 2 (SGB II) und einer Reihe von Rechtsverordnungen. Für die Umsetzung ist das neu gebildete Jobcenter oder die ARGE zuständig.

Die Frage der Verfassungsmäßigkeit des SGB II ist in vielen Punkten nach wie vor umstritten und wird die Gerichte noch einige Zeit beschäftigen. Das viel beachtete Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 09.02.2010 hat vor allem die Berechnung der Regelleistungen kritisiert und dem Gesetzgeber eine Frist bis Ende des Jahres 2010 gesetzt, das SGB II entsprechend zu reformieren. Ob die erfolgten Gesetzesänderungen den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts entsprechen, ist stark umstritten.

Die praktische Umsetzung des Gesetzes durch die Jobcenter ist häufig fehlerhaft. Da sich die Fehler in der Tendenz eindeutig zu Lasten der Antragsteller auswirken und die pauschalen Regelleistungen nach dem SGB II für viele eine empfindliche Verschlechterung ihrer finanziellen Situation bedeuten, ist die Zahl der Widersprüche und der Gerichtsverfahren sehr stark angestiegen. Die hohe Erfolgsquote zeigt, dass es immer anzuraten ist, Bescheide der Behörden kritisch zu prüfen.

Häufige Fragen in meiner Beratung und in den Verfahren betreffen u.a.:

  • Angemessenheit der Mietkosten (Kosten der Unterkunft) und die Aufforderung zum Umzug,
  • die Zustimmung zu einem Umzug wird abgelehnt,
  • Berechnung des Einkommens und der Freibeträge,
  • Berücksichtigung des Gewinns bei selbständiger Tätigkeit und Prüfung der Betriebsausgaben durch das Jobcenter,
  • Einsatz des Vermögens (z.B. Lebensversicherungen, bewohntes Grundeigentum, PKW),
  • Eingliederungsvereinbarung,
  • Ein-Euro-Jobs (MAE),
  • Leistungskürzung (Sanktionsbescheid) wegen des Vorwurfs der Verletzung von  Mitwirkungspflichten,
  • Ausschluss von Leistungen als Ausländer / EU-Bürger ,
  • Förderung von Existenzgründungen durch Einstiegsgeld u.a..

Im Umgang mit den Jobcentern zeigt die Erfahrung leider, dass dringend anzuraten ist, sich die Abgabe von Unterlagen und Dokumenten immer quittieren zu lassen und wichtige Unterlagen nicht mit einfacher Post zu schicken.