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Migrationsrecht

Aufenthaltsrecht – Asylrecht – Einbürgerung

Eine Spezialisierung meiner Tätigkeit als Rechtsanwalt liegt auf dem Gebiet des Migrationsrechts, also dem Aufenthalts- und Asylrecht sowie dem Staatsangehörigkeitsrecht. Ich vertrete Sie gegenüber Behörden oder prozessführend vor Gericht in allen Angelegenheiten auf diesem Gebiet, sei es

  • bei einem Antrag auf Erteilung oder Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis oder einer Niederlassungserlaubnis,
  • bei der Beantragung von Visa für Erwerbstätigkeit, Studium oder zur Familienzusammenführung,
  • bei der Beantragung einer Arbeitserlaubnis, Beschäftigungserlaubnis oder eines Aufenthaltstitels zum Zwecke der selbständigen Tätigkeit,
  • bei dem Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung,
  • bei Ihrem Asylantrag als Flüchtling,
  • wenn es darum geht, Ihnen Schutz vor Ausweisung oder Abschiebung zu sichern,
  • wenn Sie als EU-Bürger oder dessen Familienangehöriger Ihr Aufenthaltsrecht (Freizügigkeit) oder Ihr Recht auf Zugang zum Arbeitsmarkt durchsetzen wollen. Unterstützung benötigen hierbei oft Staatsangehörige der neuen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union (EU).

Priorität hat für mich bei allen Mandanten der erfolgreiche Abschluss schon im Verwaltungsverfahren, damit langwierige Gerichtsverfahren möglichst vermieden werden. Weitergehende Informationen zum Ausländerrecht, Asylrecht, Staatsangehörigkeitsrecht und EU-Recht finden Sie in weiteren Artikeln auf dieser Seite. Beratungen führe ich auch auf Englisch und Spanisch durch.