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Ehe und Familie

Als Rechtsanwalt im Familienrecht berate und vertrete ich Ihre Interessen im Falle der

– Scheidung der Ehe und Aufhebung der Lebenspartnerschaft
– Übertragung des Sorgerechts,
– Regelung des Umgangsrechts,
– Durchsetzung von Ansprüchen auf Unterhalt nach Trennung, Scheidung und Kindesunterhalt,
– Vaterschaftsfeststellung oder Vaterschaftsanfechtung

insbesondere bei

– Fragen binationaler und nichtdeutscher Paare (Eheschließung und Scheidungen mit Bezug zu ausländischem Familienrecht).

Bei Mandaten aus meinen Spezialgebieten Sozialrecht und Aufenthaltsrecht ergeben sich häufig auch Fragen zum und Überschneidungen mit dem Familienrecht.

Bei allen Fragen zum Familienrecht berate ich Sie gerne individuell und persönlich in meiner Kanzlei.