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Corona: Inhaber abgelaufener Schengen-Visa

Die Verordnung mit Corona-bedingten Ausnahmen endet am 30.09.2020 und wird nicht verlängert.

Das Bundesministerium des Innern (BMI) wird die Regelung zur Legalisierung des Aufenthalts von Inhabern von Schengen-Visa, die auf Grund der pandemiebedingten Einschränkungen des internationalen Reiseverkehrs nicht in jedem Fall rechtzeitig in ihre Heimatstaaten zurückkehren konnten, aber in der Zeit keine Aufenthaltserlaubnis beantragen mussten, zum 30. September 2020 auslaufen lassen.

Damit gilt ab dem 01.10.2020 wieder zum gesetzlich vorgesehenen Normalfall zurück, dass die Voraussetzungen für die Erteilung eines Aufenthaltstitels im Einzelfall geprüft werden.

Einzelheiten finden Sie auf auf der Webseite des BMI: https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/pressemitteilungen/DE/2020/09/schengen-visas-covid-19-verordnung-ausreise.html