Pro Asyl hat Hinweise für syrische Geflüchtete veröffentlicht (siehe Link, dort auch auf arabisch und kurmancî).
Aufenthaltsrecht von syrischen Flüchtlingen nach dem Sturz der Assad-Diktatur
Die politische Debatte und die jüngste Mitteilung des BAMF (Bundesamts für Migration und Flüchtlinge), Entscheidungen zu syrischen Asylanträgen vorübergehend auszusetzen, sorgen bei vielen Geflüchteten, die sich in Deutschland ein neues Leben aufgebaut haben, für Verunsicherung. In den meisten Fällen sind diese Sorgen unbegründet. Dennoch wird empfohlen, dass Personen ohne dauerhaften Aufenthaltsstatus sich beraten lassen, um Wege zu einem sicheren Aufenthalt zu klären.
Aussetzung der Asylentscheidungen
Das BAMF hat die Bearbeitung von Asylanträgen syrischer Geflüchteter vorübergehend gestoppt. Dies bedeutet jedoch nicht, dass Anträge abgelehnt oder Abschiebungen angeordnet werden.
Anerkannte Flüchtlinge mit „Blauem Pass“ und befristeter Aufenthaltserlaubnis
Ein Widerrufsverfahren, das den Schutzstatus aufheben könnte, ist an strenge Voraussetzungen geknüpft. Eine dauerhafte und erhebliche Veränderung der Lage in Syrien wäre notwendig. Falls ein Widerrufsverfahren eingeleitet wird, erhalten Sie eine Anhörung. Im Fall eines Widerrufs haben Sie das Recht, dagegen zu klagen. Solche Verfahren können sich über einen langen Zeitraum hinziehen. Aktuell besteht keine Gefahr für Ihren Aufenthalt.
Syrer*innen mit subsidiärem Schutz und befristeter Aufenthaltserlaubnis
Auch hier ist eine Änderung des Schutzstatus nur möglich, wenn sich die Situation in Syrien dauerhaft und gravierend verändert. Im Falle eines Widerrufsverfahrens wird eine Anhörung durchgeführt, und Sie können gegen die Entscheidung klagen. Diese Verfahren dauern häufig Monate bis Jahre. Derzeit besteht keine akute Gefahr für Ihren Aufenthalt.
Syrer*innen mit Aufenthaltserlaubnis nach § 23 Abs. 1 oder 2 AufenthG (Landes- oder Bundesaufnahmeprogramm)
Für Sie gibt es aktuell keine Gefahr, Ihren Aufenthalt zu verlieren. Allerdings könnte es bei der Verlängerung Ihrer Aufenthaltserlaubnis zu Herausforderungen kommen. Stellen Sie rechtzeitig einen Verlängerungsantrag und lassen Sie sich beraten, ob ein Wechsel zu einer anderen Aufenthaltserlaubnis oder eine Aufenthaltsverfestigung möglich ist.
Syrer*innen mit Duldung
Wenn Sie eine Duldung besitzen, bedeutet dies, dass Sie ausreisepflichtig sind. Das heißt jedoch nicht, dass eine Abschiebung nach Syrien unmittelbar bevorsteht. Ob eine solche drohen könnte, hängt von Ihrer individuellen Situation ab. Lassen Sie sich dazu beraten. In den meisten Fällen dürfte trotz Duldung keine Abschiebung möglich sein.
Syrer*innen mit Niederlassungserlaubnis (Daueraufenthalt)
Für Personen mit einer (unbefristeten) Niederlassungserlaubnis besteht keine Gefahr, dass ihr Aufenthaltsstatus in Deutschland gefährdet ist.
Syrer*innen mit deutscher Staatsangehörigkeit
Wer die deutsche Staatsbürgerschaft besitzt, wird diese auch behalten.
Reisen nach Syrien
Wenn Sie die syrische Staatsangehörigkeit besitzen und keinen deutschen Pass haben, sollten Sie gut überlegen, ob Sie nach Syrien reisen. Solche Reisen könnten Anlass für die Einleitung eines Widerrufsverfahrens gegen Ihren Schutzstatus sein. Holen Sie sich in diesem Zusammenhang unbedingt eine rechtliche Beratung.
Bei Unsicherheiten bezüglich Ihres Aufenthaltsstatus, Fragen zu Reisen nach Syrien oder Ihrem Aufenthaltsrecht wird empfohlen, eine individuelle Beratung in Anspruch zu nehmen.