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Arbeitslosengeld 2 / Hartz IV

Nach der Abschaffung der Arbeitslosenhilfe und der Verkürzung der Bezugsdauer von Arbeitslosengeld nach dem SGB III durch die sogenannten Hartz-Reformen sind viele Menschen Bezieher des neu geschaffenen Arbeitslosengeld II, Hartz IV genannt, geworden. Das Arbeitslosengeld II ersetzt für viele andere Menschen die frühere Sozialhilfe nach dem BSHG, weil Arbeitslose ohne Anspruch auf Arbeitslosengeld I heute die sog. Hartz IV – Leistungen bekommen. Die gesetzlichen Regelungen dazu finden sich im Sozialgesetzbuch 2 (SGB II) und einer Reihe von Rechtsverordnungen. Für die Umsetzung ist das neu gebildete Jobcenter oder die ARGE zuständig.

Die Frage der Verfassungsmäßigkeit des SGB II ist in vielen Punkten nach wie vor umstritten und wird die Gerichte noch einige Zeit beschäftigen. Die praktische Umsetzung des Gesetzes durch die Jobcenter / die ARGEs ist häufig fehlerhaft. Da sich die Fehler in der Tendenz eindeutig zu Lasten der Antragsteller auswirken und die pauschalen Regelleistungen nach dem SGB II für viele eine empfindliche Verschlechterung ihrer finanziellen Situation bedeuten, ist die Zahl der Widersprüche und der Gerichtsverfahren sehr stark angestiegen. Die hohe Erfolgsquote zeigt, dass es immer anzuraten ist, Bescheide der Behörden kritisch zu prüfen. Besonders häufige Fragen sind u.a.:

  • – Angemessenheit der Mietkosten (Kosten der Unterkunft) nach der AV Wohnen und die Aufforderung zum Umzug,
  • – die Zustimmung zu einem Umzug wird abgelehnt,
  • – Berechnung des Einkommens und der Freibeträge,
  • – Berücksichtigung des Gewinns bei selbständiger Tätigkeit und Prüfung der Betriebsausgaben durch das Jobcenter,
  • – Einsatz des Vermögens (z.B. Lebensversicherungen, bewohntes Grundeigentum, PKW),
  • – Eingliederungsvereinbarung,
  • – Ein-Euro-Jobs (MAE),
  • – Leistungskürzung wegen des Vorwurfs der Verletzung von Mitwirkungspflichten.

Andere Fragen ergeben sich oft aus der Förderung von Existenzgründungen durch das Einstiegsgeld, vor allem bei einem Antrag auf Verlängerung der Förderung.
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