Ein Schwerpunkt meiner Tätigkeit als Rechtsanwalt liegt auf dem Gebiet des Aufenthaltsrechts und des Rechts der Immigration, auch als Ausländer- und Asylrecht bezeichnet.
Ich vertrete Sie gegenüber Behörden oder prozessführend vor Gericht in allen Angelegenheiten auf diesem Gebiet, sei es
bei einem Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis oder einer Niederlassungserlaubnis,
bei der Beantragung von Visa für Arbeit, Studium, Familienzusammenführung oder sonstige Zwecke,
bei Ihrem Antrag auf ein Bleiberecht nach der gesetzlichen Altfallregelung,
bei der Beantragung einer Arbeitserlaubnis (Beschäftigungserlaubnis),
bei dem Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung,
bei Ihrem Asylantrag als Flüchtling,
wenn es darum geht, Ihnen Schutz vor Abschiebung zu sichern,
wenn Sie als EU-Bürger oder dessen Familienangehöriger Ihr Aufenthaltsrecht (Freizügigkeit) oder Ihr Recht auf Zugang zum Arbeitsmarkt durchsetzen wollen. Unterstützung benötigen hierbei oft Staatsangehörige der neuen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union (EU).
Priorität hat für mich bei allen Mandanten der erfolgreiche Abschluss schon im Verwaltungsverfahren, damit langwierige Gerichtsverfahren möglichst vermieden werden.
Weitergehende Informationen zum Ausländerrecht, Asylrecht, Arbeitserlaubnisrecht, Staatsangehörigkeitsrecht und EU-Recht (Freizügigkeit) finden Sie in weiteren Artikeln auf dieser Seite.
Graffiti, Ausländerbehörde Berlin 2011