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Migrationsrecht

Ein Schwerpunkt meiner Tätigkeit als Rechtsanwalt liegt auf dem Gebiet des Aufenthaltsrechts und des Rechts der Immigration, auch als Ausländer- und Asylrecht bezeichnet.

Ich vertrete Sie gegenüber Behörden oder prozessführend vor Gericht in allen Angelegenheiten auf diesem Gebiet, sei es

  • bei einem Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis oder einer Niederlassungserlaubnis,
  • bei der Beantragung von Visa für Arbeit, Studium, Familienzusammenführung oder sonstige Zwecke,
  • bei Ihrem Antrag auf ein Bleiberecht nach der gesetzlichen Altfallregelung,
  • bei der Beantragung einer Arbeitserlaubnis (Beschäftigungserlaubnis),
  • bei dem Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung,
  • bei Ihrem Asylantrag als Flüchtling,
  • wenn es darum geht, Ihnen Schutz vor Abschiebung zu sichern,
  • wenn Sie als EU-Bürger oder dessen Familienangehöriger Ihr Aufenthaltsrecht (Freizügigkeit) oder Ihr Recht auf Zugang zum Arbeitsmarkt durchsetzen wollen. Unterstützung benötigen hierbei oft Staatsangehörige der neuen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union (EU).
  • Priorität hat für mich bei allen Mandanten der erfolgreiche Abschluss schon im Verwaltungsverfahren, damit langwierige Gerichtsverfahren möglichst vermieden werden.

    Weitergehende Informationen zum Ausländerrecht, Asylrecht, Arbeitserlaubnisrecht, Staatsangehörigkeitsrecht und EU-Recht (Freizügigkeit) finden Sie in weiteren Artikeln auf dieser Seite.

    Graffiti, Ausländerbehörde Berlin 2011

    Graffiti, Ausländerbehörde Berlin 2011