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Bundesregierung nimmt Vorbehalt gegen die UN-Kinderrechtskovention zurück

Das Bundeskabinett hat am 03.05.2010 nach 18 Jahren die sehr umstrittene Vorbehaltserklärung gegen die UN-Kinderrechtskonvention zurückgenommen. Das teilte das Bundesjustizministerium in Berlin in einer Pressemitteilung mit. 1992 hatte die Bundesrepublik Deutschland die UN-Kinderrechtskonvention nur unter Einschränkungen ratifiziert. Dadurch konnten eine Vielzahl von deutschen Vorschriften fortgelten, die minderjährige Flüchtlinge im Vergleich zu deutschen Kindern benachteiligten. So konnten unter anderem Flüchtlingskinder in Deutschland bislang ab einem Alter von 16 Jahren rechtlich wie Erwachsene behandelt und in Abschiebehaft genommen werden. Durch den Vorbehalt besonders benachteiligt waren unbegeleitete minderjährige Flüchtlinge. Mit seinem weltweit einzigartigen Vorbehalt stand die Bundesrepublik Deutschland bislang in einer Reihe mit den USA und Somalia, die die UN-Konvention erst gar nicht ratifiziert hatten.

Jetzt endlich können eine Vielzahl von Asyl-, Aufenthalts- und Sozialgesetzen geändert und an die internationalen Standards  angepasst werden.