Homepage

EU – Bürger

Die immer weiter reichende Harmonisierung des Rechts der EU-Mitgliedsstaaten, die vielfältigen Freizügigkeiten für Bürger der EU und die dort ansässigen Unternehmen (Bewegungsfreiheit, Diensteistungsfreiheit) und die Erweiterung der EU durch den Beitritt zahlreicher neuer Mitgliedsstaaten seit 2004 verlangen dem Rechtsanwender, also auch dem Rechtsanwalt, zunehmend Kenntnisse des europäischen Rechts ab. Im Aufenthaltsrecht, aber auch im Sozialrecht und Familienrecht ist für die Praxis z.B. von Bedeutung, ob europäischen Rechtsvorschriften ausreichend oder rechtzeitig in das nationale Recht umgesetzt worden sind. Angehörige von EU-Mitgliedstaaten haben einen ganz spezifischen Beratungsbedarf.

Fragen wie die des bulgarischen Staatsbürgers, ob er bereits eine Arbeitsberechtigung-EU erworben hat oder ob er eine Arbeitserlaubnis beantragen muss, oder wie die der spanischen Staatsbürgerin, ob ihr kubanischer Ehemann mit nach Deutschland ziehen kann, erfordern zur kompetenten Beantwortung und Vertretung vertiefte Kenntnisse als Rechtsanwalt.

Ich berate und vertrete Sie gerne bei Anträgen, Widersprüchen und, wenn nötig, Gerichtsverfahren in Fragen z.B.

– der Freizügkeitsrechte nach dem Freizügigkeitsgesetz/EU,
– Niederlassungsfreiheit,
– Arbeitsberechtigung-EU,
– Daueraufenthaltsrecht-EU,
– Nachzug von Familienangehörigen,
– Grundsicherung und Sozialhilfe nach SGB II und SGB XII