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Zur Berechnung des Krankengeldes bei Selbständigen

Das Bundessozialgericht hat in einer Entscheidung vom 10.05.2010, Az. B 1 KR 144/09,  seine Rechtsprechung bestätigt, dass für die Berechnung des Krankengeldes bei hauptberuflich selbständig Erwerbstätigen grundsätzlich  auf das Einkommen im letzten abgeschlossenen Kalenderjahr vor Eintritt der Arbeitsunfähigkeit abzustellen ist.

Offen bleibt weiterhin, ob etwas anderes gilt, wenn der Zeitraum der Erwerbstätigkeit im abgeschlossenen Kalenderjahr zu kurz war, um einen Ausgleich zwischen unterschiedlichen monatlichen Einkünften herzustellen, oder wenn die Arbeitsunfähigkeit bereits im Jahr der Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit eintritt.

Das Gericht hebt aber hervor, dass die Entgeltersatzfunktion des Krankengeldes auch bei hauptberuflich selbstständig Erwerbstätigen gewahrt bleiben müsse und der Versicherte durch die Berechnung von Lohnersatzleistungen nicht besser gestellt werden dürfe, als er ohne Eintritt des Versicherungsfalls da stehe.