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SGB II – Leistungen für Unionsbürger als Familienangehörige

Unionsbürger, die als Familienangehörige ein abgeleitetes Aufenthaltsrecht haben, sind nicht dem Grunde nach von Leistungen nach dem SGB II ausgeschlossen. Das Bundessozialgericht hat am 25. Januar 2012 ein Urteil des SG Berlin bestätigt, wonach der Leistungsausschluss nach § 7 Abs 1 Satz 2 Nr 2 SGB II, der nach dem Wortlaut diejenigen Unionsbürger, die allein aus dem Zweck der Arbeitssuche (Arbeitnehmerfreizügigkeit) in Deutschland sind, von Leistungen des Jobcenters ausnimmt, nicht anwendbar ist, wenn sich der Aufenthalt durch ein anderes Aufenthaltsrecht legitimiert.

Hier ging es um eine polnische Unionsbürgerin, die früher als Minderjährige mit den Eltern nach Berlin gezogen war und der das Jobcenter nach dem Auszug aus der elterlichen Wohnung Hartz IV – Leistungen versagt hatte.

Die grundsätzliche Frage, ob der § 7 Abs 1 Satz 2 Nr 2 SGB II europarechtskonform ausgelegt werden muss wurde vom BSG weiterhin nicht entscheiden.

SG Berlin – S 149 AS 17644/09 –
Bundessozialgericht – B 14 AS 138/11 R –