Eine Spezialisierung meiner Tätigkeit als Rechtsanwalt liegt auf dem Gebiet des Sozialrechts. Seit 2008 bin ich Fachanwalt für Sozialrecht.
Ich vertrete Ihre Interessen in vielen Angelegenheiten auf diesem Gebiet, sei es
auf dem Gebiet der Sozialversicherungen, also der gesetzlichen Renten-, Kranken-, Pflege-, Arbeitslosen- oder Unfallversicherung sowie der privaten Versicherungen zum Schutz vor Berufsunfähigkeit (BUZ),
bei Statusfeststellungsverfahren und Betriebsprüfungen der Deutschen Rentenversicherung,
gegenüber dem Jobcenter beim Bezug von Arbeitslosengeld II / Hartz IV,
bei Fragen der Sozialhilfe, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung,
im Flüchtlingssozialrecht oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) oder etwa
im Schwerbehindertenrecht bei der Feststellung des Grades der Behinderung (GdB) und von Merkzeichen
Es gibt zahlreiche Überschneidungen oder Berührungspunkte des Sozialrechts mit anderen Rechtsgebieten. Durch meine Spezialisierungen kann ich Sie insbesondere bei Schnittstellen mit dem Aufenthaltsrecht, dem Familienrecht und dem Arbeitsrecht beraten und unterstützen.